DSP-HINWEISGEBER FORMULAR
ALLGEMEINE INFORMATION
Wir als Diözese St. Pölten wollen von Verdachtsmomenten erfahren, um diese aufzuklären und mögliche Missstände abzustellen. Dafür bieten wir mit dem DSP-Hinweisgebersystem eine einfache Möglichkeit, potentielle Regelverstöße zu melden. Informationen zum EU-weiten Schutz von Hinweisgebern finden Sie auf der Informationsseite der Europäischen Kommission Informationsseite der Europäischen Kommission zum Schutz von Whistleblowern.
WIE KANN EINE MELDUNG ABGEGEBEN WERDEN?
Über das nachfolgende Formular können Sie schnell und einfach Bedenken oder Fehlverhalten melden, welche aus Ihrer Sicht unser Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeiter:innen bzw. dritten Personen beeinträchtigen könnten.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden darf. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!
Falls Sie eine Meldung abgeben wollen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Datenschutz
E-Mail: whistleblower@dsp.at
oder schriftlich per Brief an: Diözese St. Pölten, Postfach 0002, 3100 St. Pölten
Unser Team hat ein offenes Ohr für Sie und behandelt den Hinweis und Ihre Identität vertraulich.
Es besteht die Möglichkeit, Meldungen direkt an die entsprechende Behörde (Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung) abzugeben. Generell ersuchen wir darum, Bedenken direkt mitzuteilen, um unbürokratisch zu langfristigen Verbesserungen in unserer Organisation beizutragen.
Bitte beachten Sie, dass nur solche Informationen abgegeben werden können, bei denen nach bestem Wissen davon auszugehen ist, dass sie zutreffend sind und die unter eines der folgenden Themen fällt:
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974.
Meldungen, die nicht diesem Themenkreis entsprechen, können nicht erstattet werden und bieten für Melder keinen Schutz nach dem HSchG.
WAS PASSIERT MIT IHREM HINWEIS?
Mit dem Absenden des Formulars gelangt Ihre Meldung in die Abteilung Datenschutz der Diözese St. Pölten und wird dort vertraulich behandelt.
Nach Einlangen Ihrer Meldung bekommen Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie zudem eine inhaltliche Rückmeldung, welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden bzw. aus welchen Gründen der Hinweis nicht weiterverfolgt wird.
ANONYMITÄT
Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen beim Absenden Ihrer Meldung zu nennen. Als Hinweisgeber sind Sie in der Europäischen Union rechtlich vor jeder Form von Repressalien geschützt. Sie haben daher keine beruflichen oder privaten Nachteile zu befürchten.
Falls Sie dennoch anonym bleiben wollen, besteht die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse anzugeben, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt. Es ist wichtig diese (anonyme) E-Mail-Adresse unbedingt im Formular anzugeben, damit wir Ihnen eine Rückmeldung zu Ihrer Meldung geben können!
DSP-HINWEISGEBER FORMULAR